Verwertung von Kraftfahrzeugen

Als bei der Nationalen Verkehrsbehörde registrierte  Autoverwertungsfirma endgültiges Stilllegen von Autos und Ausgabe des Verwertungsnachweises.

Auf unserem Standort in Pécs, Légszeszgyár Straße führen wir bei Bedarf die Verwertung des Autos mit der Ausgabe eines Verwertungsnachweises durch, und verkaufen Autoteile. An unseren Standorten in Mohács und Villány sichern wir durch Bevollmächtigungsverfahren die Annahme von Auto-Wracks.

Je nach Bedarf führen wir die Entsorgung, Zerkleinerung, den Ankauf als  Schrott von LKW-s, Autobussen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t, die ohne Verwertungsnachweis endgültig  aus dem Verkehr gezogen  werden können  vor Ort oder an unserem Standort durch.

Abbruch von Eisen- und Stahlkonstruktionen

Fachgerechter Abbruch, Abtransport von Eisen- und Stahlkonstruktionen, landwirtschaftlichen Maschinen und Einrichtungen (Trockner, Gebäude mit Stahlkonstruktion),  Industrieeinrichtungen. Abbruch von ausrangierten, abgeschriebenen Maschinen, Ausrüstungen, Produktionseinrichtungen, Werkhallen.

Gebrauchtprodukte

Verkauf von als Gebrauchtgut aufgekauften Produkten – gebrauchte Stahlprofile, Hohlprofile, Rohre,  Winkeleisen, Bleche, Maschinen, Einrichtungen, Werkzeuge, Autoteile, Maschinenteile, gebrauchte Haushaltseinrichtungen an Unternehmen und Haushalte.

Komplexe Beratung auf dem Gebiet Abfallmanagement

  • Überprüfung von Systemen zur Abfallbehandlung von Wirtschaftgesellschaften, Kontrolle der Rechtskonformität,
  • Kontrolle der Erstellung von Systemen zur Bestandsaufnahme von Abfällen, Erstellung von Erklärungen gemäß der Rechtsvorschriften,
  • Erstellen von Plänen, Vorschriften für das Abfallmanagement,
  • Erstellen der Materialbilanz.
  • Unsere Firma hilft bei der Sachbearbeitung in Umweltschutzfragen.
  • Bei Bedarf Erledigung von Genehmigungen, Ausstellung von Zustimmungserklärungen.

Lohnschneiden – Pressen von Ballen

Mit Schrottschere und Schrottpresse des Typs Lefort 450, Lefort 240, mit der Alligatorschere Lefort Shark 500, mit der Mühle Shredder zerkleinern, zerstückeln wir Stahlabfälle, Buntmetallabfälle, Gummiabfälle und pressen sie in Ballen.

Gusszerkleinerung

Zerkleinern von großen Maschinen, Einrichtungen aus Eisenguss mit Lamellengraphit, sowie metallurgischen Rohstoffen auf Maß.

Komplexe Abfallwirtschaft

Sammlung, Abtransport, Verwaltung, Deklaration der bei Unternehmen entstehenden Stahl-, Metall-, Papier-, Folien-, Kunststoffabfälle, von Paletten, Gefahrgüterb, Herstellungs-, Technologie-, Elektronik-, Bürotechnik-Abfälle, Verpackungsmaterial.

Erstellung von Abfallerklärungen

Fachberatung, kompletter Abfallnachweis, Erstellen der Jahreserklärung.

Aufstellung, Vermietung von Containern

  • Symmetrische und asymmetrisch Container zwischen 0,5 – 10 m3.
  • Zwischen 10- 40 m3 Container mit Multilift-System und Rollen: mit Deckel, offen, mit Deckel und Emulsionstrennung (zur Lagerung von Spänen und Gefahrgut).
  • ADR- Container zur Lagerung von gefährlichem Abfall 0,2- 1 m3.

Lohnmessung

Erfolgt mit einer geeichten, digitalen 60-Tonnen-Wägebrücke, gegen Vergütung  Ausstellung eines offiziellen Waage-Tickets.

Lärmmessung

Instrumentelle Untersuchung der Lärmbelastung und der Lärmemission der Umwelt:

Gemäß folgender Vorschriften:

  • Regierungsverordnung Nr. 284/2007. (29.X.) über einzelne Vorschriften bezüglich des Schutzes vor Umgebungslärm und -vibrationen
  • Gemeinsame Verordnung Nr. 27/2008. (3.XII.) des Min. für Umwelt und des Min. für Gesundheit (KvM und EüM) über die Festlegung der Grenzwerte für Lärm- und Vibrationsbelastungen
  • Verordnung Nr. 93/2007. (18.XII.) des Ministeriums für Umwelt (KvVM) über die Art der Festlegung der Grenzwerte für Lärmemission, sowie der Kontrolle von Lärm- und Vibrationsemission en
  • Ungarischer Standard 18150/1. „Prüfung und Bewertung des Umgebungslärms“

Geräuschmessung und Lichtmessung an Arbeitsplätzen:

Gemäß folgender Vorschriften:

  • Verordnung 66/2005. (22.XII.) des Gesundheitsministeriums (EüM) über die minimalen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen bezüglich der Lärmbelastung der Arbeitnehmer
  • Gemeinsame Verordnung Nr. 3/2002. (8.II.) des Gesundheits- und des Familienministeriums (SZCSM-EüM) über die Mindestanforderungen des Arbeitsschutzes an den Arbeitsplätzen