Komplexe Beratung auf dem Gebiet Abfallmanagement:
Beratung auf dem Gebiet Abfallmanagement:
- Überprüfung von Systemen zur Abfallbehandlung von Wirtschaftgesellschaften, Kontrolle der Rechtskonformität,
- Kontrolle der Erstellung von Systemen zur Bestandsaufnahme von Abfällen, Erstellung von Erklärungen gemäß der Rechtsvorschriften,
- Erstellung von Plänen, Vorschriften für das Abfallmanagement,
- Erstellung der Materialbilanz.
Unsere Firma hilft bei der Sacherledigung in Umweltschutzfragen.
Bei Bedarf Erledigung von Genehmigungen, Ausstellung von Zustimmungserklärungen.
Erstellung der Abfallerklärung:
Fachberatung, kompletter Abfallnachweis, Erstellung der Jahreserklärung.
Lärmmessung:
Instrumentelle Untersuchung der Lärmbelastung und der Lärmemission der Umwelt:
Gemäß folgender Vorschriften:
- Regierungsverordnung Nr. 284/2007. (29.X.) über einzelne Vorschriften bezüglich des Schutzes vor Umgebungslärm und -vibrationen
- Gemeinsame Verordnung Nr. 27/2008. (3.XII.) des Min. für Umwelt und des Min. für Gesundheit (KvM und EüM) über die Festlegung der Grenzwerte für Lärm- und Vibrationsbelastungen
- Verordnung Nr. 93/2007. (18.XII.) des Ministeriums für Umwelt (KvVM) über die Art der Festlegung der Grenzwerte für Lärmemission, sowie der Kontrolle von Lärm- und Vibrationsemission en
- Ungarischer Standard 18150/1. „Prüfung und Bewertung des Umgebungslärms“
Geräuschmessung und Lichtmessung an Arbeitsplätzen:
Gemäß folgender Vorschriften:
- Verordnung 66/2005. (22.XII.) des Gesundheitsministeriums (EüM) über die minimalen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen bezüglich der Lärmbelastung der Arbeitnehmer
- Gemeinsame Verordnung Nr. 3/2002. (8.II.) des Gesundheits- und des Familienministeriums (SZCSM-EüM) über die Mindestanforderungen des Arbeitsschutzes an den Arbeitsplätzen
Gefährlicher Abfall:
In erster Linie Annahme und Vorbereitung von Abfällen aus Firmen der Schlosserei- und Metallindustrie, aus dem Maschinenbau und der Kraftwagenreparatur, aus landwirtschaftlichen Betrieben, Kleinunternehmen.
Sammlung und Transport von Verpackungsmaterial aus der Oberflächenbehandlung, Farbrückständen, mit gefährlichem Material verschmutzten Abfällen, bei Bedarf Bereitstellen von Behältern, die den ADR-Vorschriften entsprechen, wenn notwendig deren Tausch. Hilfe bei der ordnungsgemäßen, den ADR-Vorschriften entsprechenden Verpackung, Etikettierung und Aufgabe von gefährlichen Abfällen.